Leute, versprecht Euch nicht zuviel von einer Haushaltshilfe. Die Krankenkassen sparen wo es nur geht. "Steht einer Drillingsfamilie nicht monatelang eine Haushaltshilfe zu?" Das wurden wir oft gefragt, aber leider ist dies nicht der Fall.
Der Gesetzgeber sieht u.a. die Versorgung durch eine Haushaltshilfe vor, wenn sich die sonst haushaltsführende Person in stationärer Krankenhausbehandlung befindet. In § 38 Sozialgesetzbuch V5 (Haushaltshilfe) steht:
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Schlägt frau unter den angegebenen Paragraphen nach, findet sie:
§ 23 Abs. 2 : ambulante Vorsorgekur
§ 23 Abs. 4: stationäre Kur
§ 23: Müttergenesungskur
§ 37: häusliche Krankenpflege (statt Krankenausaufenthalt)
§ 40: ambulante Rehabilitation
§ 41: Müttergenesung
Wenn aber die sonst haushaltsführende Person aufgrund einer Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen kann und sich zuhause befindet, ist leider vom Gesetzgeber keine Versorgung durch eine Haushaltshilfe vorgesehen. Der Gesetzgeber räumt jedoch den Krankenkassen das Recht ein, im Rahmen einer Satzungsregelung diese Leistung zur Verfügung zu stellen.
In § 38 Sozialgesetzbuch V5 (Haushaltshilfe) steht:
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
Unsere gesetzliche Krankenkasse (Securvita BKK) sieht in ihrer Satzung z.B. vor, je Erkrankung für max. 4 Wochen bis zu 4 Stunden täglich eine Haushaltshilfe zu erstatten. Wir haben Atteste von 2 Frauenärzten, der Kinderärztin, einem Kinderneurologen vorgelegt, die alle eine Haushaltshilfe für 6 Monate à 8 Stunden befürworteten. Die Securvita BKK hat uns eine Haushaltshilfe für 2 Wochen genehmigt, wogegen wir Widerspruch eingelegt haben, das Verfahren schleppt sich noch dahin.
Diese Drillinge freuen sich bestimmt über jede finanzielle Erleichterung.
Darüberhinaus gibt es noch die Möglichkeit, bei Schwangerschaft und Entbindung Haushaltshilfe zu gewähren. Für die Zeit nach der Entbindung liegt die Notwendigkeit solange vor, wie die Frau durh die Geburt oder deren Folgen geschwächt ist. Hierzu ist anzumerken, dass eine gesetzliche Krankenkasse Haushaltshilfe nach der Entbindung nur dann gewähren kann, wenn sich aus medizinischen Gründen die Regeneration nach der Geburt verzögert.
Auch hier geht es allein um den Zustand der Mutter, nicht um den der Kinder, wie man annehmen würde. Also konzentriert Euch darauf, von Euren Ärzten Atteste über den Gesundheitszustand der Mutter zu bekommen.
Wie schlägt man sich durch, wenn man keine oder nur kurz eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommt und sich privat keine leisten kann oder will und wenn man/frau keine Familie/Verwandtschaft in der Nähe hat, die hilft?
Unsere Woche sieht folgendermaßen aus:
Montags (5 Stunden, außer in den Schulferien) hilft uns Antje, Schülerin der Berufsfachschule für Kinderpflege. Sie macht ein Praktikum bei uns und verdient dafür (eigentlich) nichts. Ausbeuten wollen wir sie nicht, daher bezahlen wir sie doch.
Dienstags kommt unsere Krankengymnastin 30 Min. pro Kind zu uns ins Haus, das macht 1 ½ Stunden. Auf den Attesten muß stehen: "10 x KG... im Hause".
Mittwochs ist Frühförderung (3 ½ Stunden). Über die Paragraphen schreibe ich ein andermal. Eine Sozialpädagogin spielt in dieser Zeit ganz wunderbar mit den Kindern. Sie trommeln, spielen mit Steinen, gefüllten Luftballons, gucken in einen Spiegel etc.
Donnerstags (3 Std.) kommt unsere Freundin Katrin, die verrückt ist nach Babies. Obwohl sie selber 4 Kinder hat (3 davon im Vorschulalter), hat sie noch Zeit für uns. Sie hat die letzten Monate aus wahrer Freundschaft, d.h. kostenlos, beim Baden, Füttern etc. geholfen. Seit April ist sie unsere Tagesmutter (3 Std.) und wir bezahlen sie.
Freitags ist Papa Wieland zuhause, da er seine Arbeitszeit auf 34,5 Stunden pro Woche reduziert hat. Allerdings arbeitet er dafür die restlichen 4 Tage länger und ist abends immer erst um 18.45 Uhr zuhause.
Während Birgits Mutterschutzfrist, d.h. 3 Monate nach der Geburt hat Wieland übrigens halbtags gearbeitet. Daher sind wir auch ohne Haushaltshilfe ganz gut klargekommen. Unsere Babies waren aber auch kooperativ. Sie hatten kaum Blähungen, haben wenig geschrieen und viel geschlafen und immer gut getrunken (abgesehen von der Spuckzeit).
Viel Erfolg bei der Beantragung einer Haushaltshilfe wünschen Euch:
Birgit und Wieland Leeck